Personalausweis Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
Personalausweis Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands
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Allgemeine Informationen
Was sollte ich sonst noch wissen?
Deutschen, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben, kann auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Eine nicht zuständige Stelle darf nur tätig werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und diese von der zuständigen Stelle ermächtigt wurde.
Voraussetzungen
- Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:58,80 EUR
Antragsteller/-innen ab 24 Jahre inkl. Aufschlag bei Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung oder einer nicht zuständigen Stelle im Inland - Gebühr:13,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle - Gebühr:52,80 EUR
Antragsteller/-innen unter 24 Jahre inkl. Aufschlag bei Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung oder einer nicht zuständigen Stelle im Inland - Gebühr:kostenfrei
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises - Gebühr:kostenfrei
Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises
Was sollte ich noch wissen?
Dienstleistung
- Personalausweis
- Personalausweis Ausstellung
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Personalausweis Ausstellung für unter 16 Jährige
- Personalausweis Ausstellung vorläufig
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft