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Personalausweis Ausstellung für Deutsche mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Deutschen, die der Meldepflicht deswegen nicht unterliegen, weil sie keine Wohnung in Deutschland haben, kann auf Antrag ein Personalausweis ausgestellt werden.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Eine nicht zuständige Stelle darf nur tätig werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und diese von der zuständigen Stelle ermächtigt wurde.



  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
  • Geburtsurkunde

  • Gebühr:58,80 EUR
    Antragsteller/-innen ab 24 Jahre inkl. Aufschlag bei Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung oder einer nicht zuständigen Stelle im Inland
  • Gebühr:13,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
  • Gebühr:52,80 EUR
    Antragsteller/-innen unter 24 Jahre inkl. Aufschlag bei Antragstellung bei der zuständigen Auslandsvertretung oder einer nicht zuständigen Stelle im Inland
  • Gebühr:kostenfrei
    Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises
  • Gebühr:kostenfrei
    Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises