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Patentanwaltsgesellschaft Zulassung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wer eine Patentanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH gründen möchte, muss die Zulassung als Patentanwaltsgesellschaft beantragen.

Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter einer Patentanwaltsgesellschaft dürfen – wie Patentanwältinnen und Patenanwälte – folgende Tätigkeiten anbieten:

  • Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Sortenschutz und Ähnliches
  • Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
  • Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen (soweit nicht die Vertretung durch Rechtsanwälte geboten ist)
  • Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, Bundessortenamt und anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren  


Was sollte ich sonst noch wissen?

Neben der GmbH können unter anderem auch Partnergesellschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts gegründet werden. Diese müssen sich zwar auch an den beruflichen Anforderungen (insbesondere § 52a Patentanwaltsordnung) orientieren, bedürfen jedoch keiner Zulassung durch die zuständige Stelle.



  • Nachweis Abschluss Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
  • Zulassungsurkunden der Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten in beglaubigter Kopie
  • Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags

Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an.