Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung
Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Was sollte ich sonst noch wissen?
Patentanwältinnen/Patentanwälte dürfen die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
- Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Sortenschutz und Ähnliches
- Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
- Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen (soweit Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten)
- Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, Bundessortenamt und anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
- Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren
Patentanwältinnen/Patentanwälte dürfen nur dann tätig werden, wenn sie von der zuständigen Stelle zur Patentanwaltschaft zugelassen wurden. Die Zulassung muss beantragt werden.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Hilfreiche Links:
- Information zur Prüfung zur Patentanwältin/zum Patentanwalt auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)
- Information zur Patentanwaltsausbildung auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA)
- Zulassung zur Patentanwaltschaft
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Abschrift der Patentassessorenurkunde,
- Abschriften über den Erwerb akademischer Grade und Titel bzw. öffentlich beglaubigte Abschriften, wenn akademische Grade und Titel nicht in der Patentassessorenurkunde enthalten sind,
- ggf. Nachweis der halbjährigen Tätigkeit bei einem freiberuflichen Patentanwalt gem. § 5 Absatz 2 Pantentanwaltsordnung (PAO),
- ggf. Arbeitsvertrag und Freistellungserklärung des Arbeitgebers, soweit ein ständiges Dienstverhältnis mit einem Unternehmen besteht,
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine vorläufige Deckungszusage, jeweils im Original (Mindestversicherungssumme 250.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebuhrensatzung der zuständigen Stelle an.