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Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Patentanwältinnen/Patentanwälte dürfen die folgenden Aufgaben wahrnehmen:

  • Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Sortenschutz und Ähnliches
  • Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
  • Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen (soweit Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten)
  • Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, Bundessortenamt und anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren  

Patentanwältinnen/Patentanwälte dürfen nur dann tätig werden, wenn sie von der zuständigen Stelle zur Patentanwaltschaft zugelassen wurden. Die Zulassung muss beantragt werden.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Hilfreiche Links:



  • Abschrift der Patentassessorenurkunde,
  • Abschriften über den Erwerb akademischer Grade und Titel bzw. öffentlich beglaubigte Abschriften, wenn akademische Grade und Titel nicht in der Patentassessorenurkunde enthalten sind,
  • ggf. Nachweis der halbjährigen Tätigkeit bei einem freiberuflichen Patentanwalt gem. § 5 Absatz 2 Pantentanwaltsordnung (PAO),
  • ggf. Arbeitsvertrag und Freistellungserklärung des Arbeitgebers, soweit ein ständiges Dienstverhältnis mit einem Unternehmen besteht,
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine vorläufige Deckungszusage, jeweils im Original (Mindestversicherungssumme 250.000,00 Euro für jeden Versicherungsfall)

Es fallen Gebühren nach der Gebuhrensatzung der zuständigen Stelle an.