Opferentschädigung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Wenn Sie unverschuldet durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können Sie nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Versorgung erhalten. Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt und umfasst im wesentlichen Heil- und Krankenbehandlung, Beschädigten- und Hinterbliebenenrente und Leistungen der Kriegsopferfürsorge.

Ein Schmerzensgeld wird nicht gezahlt. Sachschäden und Vermögensschäden werden nicht ersetzt.



Anträge / Formulare

Es genügt auch ein formloser Antrag bei der Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Der Antrag wird aber auch von allen anderen Sozialleistungsträgern (z.B.Krankenkassen) sowie von allen Gemeinden entgegengenommen.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:



Welche Unterlagen werden benötigt?


  • bei schriftlicher Abgabe des Antrages: Geburtsurkunde
  • bei persönlicher Abgabe des Antrages: Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit)
  • für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
  • ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten)
  • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.