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Nachlass- und Erbangelegenheiten


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Unter Nachlass versteht man alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen oder der Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben oder die Erbin übergehen.

Wer seine Stellung als Erbe nachweisen will, benötigt einen Erbschein oder eine Verfügung von Todes wegen in öffentlich beglaubigter Form zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichtes, das zuständig für Fragen des Erbrechts ist.

Die Erbschaft unterliegt der Steuer. Diese bestimmt sich nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).



Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Für das Verfahren über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins fällt eine 1,0-Gebühr an (Nr. 12210 KV GNotKG nach Tabelle B min. 15 EUR). Für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 2356 Abs. 2 BGB fällt eine gesonderte Gebühr an (Vorbemerkung 1.2, Abs. 2 KV GNotKG min. 75 EUR).