Nachlass- und Erbangelegenheiten
Nachlass- und Erbangelegenheiten
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Unter Nachlass versteht man alle Vermögensrechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen oder der Verstorbenen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben oder die Erbin übergehen.
Wer seine Stellung als Erbe nachweisen will, benötigt einen Erbschein oder eine Verfügung von Todes wegen in öffentlich beglaubigter Form zusammen mit der Eröffnungsniederschrift des Amtsgerichtes, das zuständig für Fragen des Erbrechts ist.
Die Erbschaft unterliegt der Steuer. Diese bestimmt sich nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Für das Verfahren über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins fällt eine 1,0-Gebühr an (Nr. 12210 KV GNotKG nach Tabelle B min. 15 EUR). Für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 2356 Abs. 2 BGB fällt eine gesonderte Gebühr an (Vorbemerkung 1.2, Abs. 2 KV GNotKG min. 75 EUR).