Mess- und Eichwesen


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen
Der Auftrag des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) beinhaltet:
  • den Schutz des Bürgers und der Unternehmen vor unrichtigen Messungen im Geschäftsleben,
  • Sicherung gleicher Wettbewerbsbedingungen durch richtiges Messen,
  • Harmonisierung des Messwesens durch Mitarbeit in den zuständigen Gremien und
  • Förderung der messtechnischen Kompetenz von kleinen und mittleren Unternehmen.

Geprüft und geeicht werden u. a. Waagen, Mineralölzähler, Taxameter sowie Verbrauchszähler für Gas, Elektrizität, Wasser und Wärme.

Weiterhin überwacht die Eichverwaltung die richtige Füllmenge von Fertigpackungen und geht auch gegen so genannte Mogelpackungen vor, die eine größere Füllmenge vortäuschen.

Auch außerhalb des Handelsverkehrs sorgt die Eichverwaltung z. B.
  • im Umweltschutz durch die Kontrolle von Abgasmessgeräten,
  • im Arbeitsschutz durch die Überprüfung von Schallpegelmessern,
  • bei amtlichen Messungen durch die Kontrolle z. B. von Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten, Rotlichtüberwachungsanlagen und Atemalkoholmessgeräten
für die exakte Einhaltung der Messwerte.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Weitere Einzelheiten zum Mess- und Eichwesen in Niedersachsen, zu Ansprechpartnern sowie zu den gesetzlichen Grundlagen des Mess- und Eichwesens sind dem Internetauftritt des MEN zu entnehmen.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.