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Markscheiderin/Markscheider Anerkennung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen
Wer als Markscheiderin oder Markscheider tätig werden möchten, muss sich von der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

Anträge / Formulare
Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Stelle zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden.

  • Antrag
  • Lebenslauf
  • Nachweis über die berufliche Qualifikation und die gesundheitliche Eignung
  • Erklärung, dass ein Führungszeugnis (Belegart O) beantragt wurde
  • Erklärung über die Anschrift der bestehenden oder vorgesehenen Arbeitsräume

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 15.3 an.