Markscheiderin/Markscheider Anerkennung
Markscheiderin/Markscheider Anerkennung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Wer als Markscheiderin oder Markscheider tätig werden möchten, muss sich von der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Anträge / Formulare
Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Stelle zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden.
Wer als Markscheiderin oder Markscheider tätig werden möchten, muss sich von der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Anträge / Formulare
Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Stelle zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Lebenslauf
- Nachweis über die berufliche Qualifikation und die gesundheitliche Eignung
- Erklärung, dass ein Führungszeugnis (Belegart O) beantragt wurde
- Erklärung über die Anschrift der bestehenden oder vorgesehenen Arbeitsräume
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 15.3 an.