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Lohnsteuerhilfeverein Anerkennung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Lohnsteuerhilfevereine benötigen für ihre Beratertätigkeit eine Anerkennung, die im Steuerberatungsgesetz (StBerG) festgelegt ist. Eine vorherige Aufnahme der Tätigkeit ist unzulässig.

Über die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein stellt die zuständige Stelle eine Urkunde aus. Die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" muss im Namen des Vereins enthalten sein.



Anträge / Formulare


Was sollte ich sonst noch wissen?

Der Lohnsteuerhilfeverein hat der zuständigen Stelle jede Satzungsänderung innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung anzuzeigen. Der Änderungsanzeige ist eine öffentlich beglaubigte Abschrift der jeweiligen Urkunde beizufügen.

Weitere Informationen zu Aufgaben und Ansprechpartnerninnen/Ansprechpartnern von Lohnsteuerhilfevereinen sind beim Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. erhältlich.

  • Eigenschaft eines rechtsfähigen Vereins, dessen Satzung den gesetzlichen Anforderungen entspricht
  • Nachweis des Bestehens einer angemessenen Haftpflichtversicherung, um sich gegen die Gefahren zu versichern, die sich aus der Tätigkeit im Lohnsteuerhilfeverein ergeben können
  • Entrichten der für die Bearbeitung des Antrags zu leistende Gebühr

Ein rechtsfähiger Verein kann u. a. dann als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt werden, wenn nach der Satzung und im Rahmen der Befugnisse des Steuerberatungsgesetzes (StBerG):

  • seine Aufgabe ausschließlich die Hilfeleistung in Steuersachen für seine Mitglieder ist,
  • der Sitz und die Geschäftsleitung des Vereins sich im Bezirk der Aufsichtsbehörde befinden,
  • der Name des Vereins keinen Werbecharakter trägt,
  • eine sachgemäße Ausübung der Hilfeleistung in Steuersachen sichergestellt ist,
  • für die Hilfeleistung neben dem Mitgliedsbeitrag kein weiteres Entgelt erhoben wird.

  • öffentlich beglaubigte Abschrift der Satzung
  • Nachweis über den Erwerb der Rechtsfähigkeit (beglaubigte Abschrift der Eintragungsbekanntmachung)
  • Liste mit den Namen, Berufen und Anschriften der Mitglieder des Vorstands
  • Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung (beglaubigte Zweitschrift der Versicherungspolice)
  • Verzeichnis der bereits bestehenden und/oder vorgesehenen Beratungsstellen sowie der Nachweis darüber, dass die als Leiter/-in dieser Beratungsstellen vorgesehenen Personen die bezeichneten Vorbildungsvoraussetzungen erfüllen
  • Verzeichnis der Personen (Namen und Anschriften), deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Lohnsteuersachen bedient und/oder zu bedienen beabsichtigt
  • Abschrift der nicht in der Satzung enthaltenen Regelungen über die Erhebung von Beiträgen (Beitragsordnung)

  • Verwaltungsgebühr:300,00 EUR