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Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen Eintragung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

In die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser wird auf Antrag eingetragen, wer aufgrund eines Studiums des Bauingenieurwesens die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" führen darf und danach mindestens zwei Jahre lang auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden tätig gewesen ist



Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 116.2.3 an.