Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur Eintragung
Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur Eintragung
Leistungsbeschreibung
In die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur wird nach § 53 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) auf Antrag eingetragen, wer die Voraussetzungen für die Eintragung in die Architektenliste nach § 4 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchG) erfüllt.
- § 4 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG)
- § 53 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 116.1.5 an.