Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur Eintragung
Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur Eintragung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
In die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser der Fachrichtung Architektur wird nach § 53 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) auf Antrag eingetragen, wer die Voraussetzungen für die Eintragung in die Architektenliste nach § 4 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchG) erfüllt.
- § 4 Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG)
- § 53 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 116.1.5 an.