Liste der auswärtigen Dienstleisterinnen und Dienstleister bei der Architektenkammer Eintragung
Liste der auswärtigen Dienstleisterinnen und Dienstleister bei der Architektenkammer Eintragung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Neben der Architektenliste führt die zuständige Stelle eine Liste der auswärtigen Dienstleisterinnen und Dienstleister.
- Architektinnen/Architekten,
- Innenarchitektinnen/Innenarchitekten,
- Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten,
- Stadtplanerinnen/Stadtplaner und
- Berufsgesellschaften,
die keinen Wohnsitz bzw. keine berufliche Niederlassung in Deutschland haben und hier auch nicht dauerhaft Dienstleistungen erbringen, müssen die erstmalige Erbringung von berufsspezifischen Leistungen bei der zuständigen Stelle anzeigen und sich eintragen lassen.
Anträge / Formulare
Anträge können jederzeit schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 116.1.1.1 an.