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Liste der auswärtigen Dienstleisterinnen und Dienstleister bei der Architektenkammer Eintragung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Neben der Architektenliste führt die zuständige Stelle eine Liste der auswärtigen Dienstleisterinnen und Dienstleister.

  • Architektinnen/Architekten,
  • Innenarchitektinnen/Innenarchitekten,
  • Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten,
  • Stadtplanerinnen/Stadtplaner und
  • Berufsgesellschaften,

die keinen Wohnsitz bzw. keine berufliche Niederlassung in Deutschland haben und hier auch nicht dauerhaft Dienstleistungen erbringen, müssen die erstmalige Erbringung von berufsspezifischen Leistungen bei der zuständigen Stelle anzeigen und sich eintragen lassen.



Anträge / Formulare

Anträge können jederzeit schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.



Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 116.1.1.1 an.