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Lebenspartnerschaft Aufhebung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Eine Lebenspartnerschaft wird auf Antrag eines oder beider Lebenspartnerinnen/Lebenspartner durch Urteil der zuständigen Stelle aufgehoben.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Im Vorfeld der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft sind viele Angelegenheiten zu regeln und Formalitäten zu erledigen. Es ist sinnvoll, sich hierbei von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.



Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.