Lebensmittel tierischen Ursprungs: Be- und Verarbeitung - Zulassung
Lebensmittel tierischen Ursprungs: Be- und Verarbeitung - Zulassung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Nach den veterinär- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU benötigen bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in Verkehr bringen wollen, eine Zulassung. Hierzu gehören im Bereich des Rotfleisches (z. B. Schweine- oder Rindfleisch) und Weißfleisches (Geflügelfleisch) in der Regel Schlachtbetriebe, Zerlegebetriebe und Verarbeitungsbetriebe. Ferner müssen bestimmte Milch- und Fischverarbeitende Betriebe sowie bestimmte Hersteller von Eiprodukten zugelassen werden.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Aus dem formlosen, schriftlichen Antrag sollte folgendes hervorgehen:
- Wer (Firma) ist der Antragsteller?
- Welche Betriebsstätte soll zugelassen werden (Name, Straße, PLZ, Ort)?
- Welche Tätigkeiten sollen zugelassen werden (z. B. das Kochen von Eiern; das Zerlegen von Fleisch, Lagern von gefrorenen Lebensmitteln, etc.)
Folgende Unterlagen sind darüber hinaus dem Antrag beizufügen:
- ausgefüllter Betriebsspiegel (allgemeiner Teil und produktspezifischer Teil)
- Bestätigung der Gewerbeanmeldung
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis des Lebensmittelunternehmers) zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 BZRG
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 150 Abs. 5 GewO
- Auszug aus dem Liegenschaftsregister für das Gelände Ihrer Betriebsstätte (Katasterplan für das Gelände bzw. Flurstück)
- Aktueller Grundrissplan Ihrer Betriebstätte unter Berücksichtigung sämtlicher Räumlichkeiten. Dabei eine eindeutige Kennzeichnung aller Räumlichkeiten auf dem Plan und deren Nutzung (durch Zahlen oder Stichworte) z.B. mittels Legende sowie der Einzeichnung der jeweiligen Türen bzw. Tore.
- Maschinenaufstellungsplan sowie Wegeführung des Personals und Beschreibung des Produktionsflusses (Integration in den Grundrissplan ist hier möglich).
- Stichwortartige Beschreibung der Produktionsabläufe unter Berücksichtigung der Produktionskategorien und nummerierten Räumlichkeiten
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für das Zulassungsverfahren richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand des Veterinärmediziners und des Verwaltungsmitarbeiters sowie den entsprechenden Auslagen (Kilometergeld, Zustellungsgebühren, etc.).