Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Die Zustimmung zur Kündigung ist erforderlich für ordentliche, außerordentliche Kündigungen und Änderungskündigungen sowie für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Kündigung wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit auf Zeit bzw. teilweiser Erwerbsminderung oder voller Erwerbsminderung auf Zeit.

Die beabsichtigte Kündigung kann erst ausgesprochen werden, wenn die Zustimmung des der zuständigen Stelle erteilt und der Bescheid zugestellt wurde.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Umfangreiche Informationen und Antragsformulare stehen Ihnen auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie zur Verfügung.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.