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Kriegsopferversorgung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung gewährt.



Anträge / Formulare


Was sollte ich sonst noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie



  • Geburtsurkunde oder bei persönlicher Abgabe des Antrages der Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B. Gutachten )
  • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
  • Wehrmachtsentlassungsschein, Soldbuch oder Wehrpass, sofern im Besitz
  • Ggf. Rentenbescheid, sofern Sie bereits früher Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder früheren versorgungsrechtlichen Vorschriften bezogen oder beantragt haben.

Es fallen keine Gebühren an.