Kontrollstellen im ökologischen Landbau: Zulassung
Kontrollstellen im ökologischen Landbau: Zulassung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Wer eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau, die die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung direkt vor Ort bei Betrieben und Unternehmen überwacht und überprüft, betreiben möchte benötigt dafür auf Antrag eine Zulassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag mit allen nach §§ 4-11 Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung (Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung) erforderlichen Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der BLE-ÖLG-Kostenverordnung (BLEÖLGKostV) an.