Kontrollstellen im ökologischen Landbau: Zulassung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Wer eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau, die die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung direkt vor Ort bei Betrieben und Unternehmen überwacht und überprüft, betreiben möchte benötigt dafür auf Antrag eine Zulassung.



Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Formloser Antrag mit allen nach §§ 4-11 Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung (Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung) erforderlichen Unterlagen

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach der BLE-ÖLG-Kostenverordnung (BLEÖLGKostV) an.