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Kontrollstellen im ökologischen Landbau: Zulassung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wer eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau, die die Einhaltung der EG-Öko-Verordnung direkt vor Ort bei Betrieben und Unternehmen überwacht und überprüft, betreiben möchte benötigt dafür auf Antrag eine Zulassung.



  • Formloser Antrag mit allen nach §§ 4-11 Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung (Öko-Kontrollstellen-Zulassungsverordnung) erforderlichen Unterlagen

Es fallen Gebühren nach der BLE-ÖLG-Kostenverordnung (BLEÖLGKostV) an.