Körperschaftsteuer


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen
Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Zu den körperschaftsteuerpflichtigen Personen gehören insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, rechtsfähige Stiftungen und Anstalten sowie rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine. Besteuerungsgrundlage ist - ebenso wie für die Einkommensteuer - das Einkommen, dass die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat.   Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, die Bund und Ländern je zur Hälfte zufließt.

Körperschaftsteuererklärungen sind im zuständigen Finanzamt einzureichen. Dieses setzt auf der Grundlage des in der Erklärung angegebenen Einkommens die Höhe der Körperschaftssteuer fest und teilt diese der betreffenden Körperschaft mit. Der Körperschaftssteuersatz beträgt derzeit 15 vom Hundert des zu versteuernden Einkommens.

Anträge / Formulare

Die zur Erstellung der Körperschaftsteuererklärung notwendigen Formulare erhalten Sie in allen niedersächsischen Finanzämtern oder hier.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Weitere Informationen zur Körperschaftsteuer finden Sie hier.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.