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Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz Zulassung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Ein Unternehmen, das die Verwiegung und Einstufung nach Handelsklassen von Rinder-, Schweine- und Schafschlachtkörpern durchführt, wird als Klassifizierungsunternehmen bezeichnet.


Klassifizierungsunternehmen nach dem Fleischgesetz (FlG) bedürfen der Zulassung.



Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.