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Kinderzuschlag Zahlung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Eltern und Alleinerziehende können einen Kinderzuschlag für ihre unverheirateten unter 25 Jahre alten Kinder bekommen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.


Die Höhe des Kinderzuschlages ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder und beträgt seit 01.01.2017 maximal 170 Euro pro Monat und Kind. Ein gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld II ist nicht möglich.

Bezieher von Kinderzuschlag können zusätzlich für ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.



Anträge / Formulare

Kinderzuschlag wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt.



Was sollte ich sonst noch wissen?


  • für die Kinder Kindergeld bezogen wird,
  • das Einkommen eine Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro und bei Alleinerziehenden von 600 Euro erreicht,
  • das Einkommen und Vermögen eine Höchsteinkommensgrenze nicht überschreitet,
  • die Familien keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld II haben, da der Bedarf durch Kinderzuschlag gedeckt wird

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.