BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Kanzleipflicht nach Patentanwaltsordnung Befreiung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die zuständige Stelle eine Patentanwältin/einen Patentanwalt von der Kanzleipflicht nach § 26 Absatz 3 Patentanwaltsordnung (PAO) befreien.



Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an.