Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung Befreiung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die zuständige Stelle eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt von der Kanzleipflicht nach § 29 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) befreien.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an.