Instandsetzerbefugnis Zuteilung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Betriebe, die geeichte Messgeräte instand setzten, können die Erteilung der Instandsetzerbefugnis beantragen.



Anträge / Formulare

Der Antrag auf Verleihung der Befugnis muss schriftlichen gestellt werden. Der Antrag ist handschriftlich zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Der Betreiber oder die Betreiberin öffentlicher Waagen und das Betriebspersonal müssen öffentliche Wägungen

  • gewissenhaft und unparteiisch vornehmen,
  • ablehnen, wenn sie oder einer ihrer Angehörigen ein unmittelbares Interesse an dem Wägeergebnis haben.

Wägeergebnisse darf nur derjenige bescheinigen, der diese selbst ermittelt hat.

Weitere Einzelheiten zum Mess- und Eichwesen in Niedersachsen, zu Ansprechpartnern sowie zu den gesetzlichen Grundlagen des Mess- und Eichwesens sind dem Internetauftritt der zuständigen Stelle zu entnehmen.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach der Anlage zu § 3Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) an.