Impfschaden: Anerkennung
Impfschaden: Anerkennung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Ist diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden?
Dann können Sie wegen des Impfschadens und wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (BVG) erhalten.
Anträge / Formulare
Was sollte ich sonst noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bitte Geburtsurkunde beifügen oder bei persönlicher Abgabe des Antrages Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Meldebestätigung
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit)
- Für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
- ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten )
- ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
- Impfausweis / Impfbuch / Impfschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.