Hauptuntersuchung: Abnahme
Hauptuntersuchung: Abnahme
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Um zu gewährleisten, dass sich Ihr Fahrzeug gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in einem verkehrssicheren Zustand befindet, muss es in regelmäßigen Abständen einer Hauptuntersuchung (HU) unterzogen werden.
Seit dem 1. Januar 2010 gibt es keine eigenständige Abgasuntersuchung (AU) mehr. Sie wurde als eigenständiger Teil in die HU integriert. Damit entfallen seit dem 1. Januar 2010 auch die AU-Plaketten, es gibt nur noch die HU-Plaketten.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Der Prüfbericht der Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht) ist gemäß § 29 Absatz 10 StVZO aufzubewahren und der KfZ-Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen.
Sollten Sie Ihren HU-Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue HU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der HU-Stempel im Fahrzeugschein alleine reichen als Nachweis über eine gültige HU nicht aus.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Abnahmegebühr für Pkws
Gebühr: ca. 60,00 Euro
Abnahmegebühr für Krafträder
Gebühr: ca. 40,00 Euro
Für den Fall, dass Sie die Untersuchungsfristen überzogen haben, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Nähere Informationen zu Art und Höhe des Bußgeldes erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle oder entnehmen diese den Unterpunkten 186.1.1 - 186.1.4 der Anlage (zu § 1 Absatz 1) des Bußgeldkataloges (BKat). Die Bußgelder gelten nach Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13) Nr. 2.1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
- Anlage (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat)
- Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13) Nr. 2.1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Bußgeld:15,00 EUR - 75,00 EUR