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Handwerksrolle Löschung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihren Eintrag in der Handwerksrolle oder in den Gewerbeverzeichnissen der zuständigen Stelle löschen lassen wollen (z.B. wegen Aufgabe des Handwerks), müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle vornehmen. Sofern Sie Ihren Betrieb in einen anderen Handwerkskammer-Bezirk verlegen, müssen Sie Ihren Eintrag bei der bisherigen zuständigen Stelle löschen lassen.



  • Gewerbeabmeldung
  • Handwerkskarte

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.