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Handwerksrolle Eintragung Betriebsleiter


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaberin/Betriebsinhaber ausüben will, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrollen-Eintragung zu erfüllen, muss eine Betriebsleiterin/einen Betriebsleiter bestellen, die/der diese Voraussetzungen erfüllt.

Die Bestellung der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters muss bei der zuständigen Stelle angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann.

Die zuständige Stelle kann in Härtefällen, z.B. bei Betriebsweiterführung nach dem Tod der Inhaberi oder des Inhabers, eine angemessene Frist zur Bestellung setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Die zuständigen Stellen dürfen sich gegenseitig unterrichten, ob die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und ob sie ihre/er seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnimmt.



  • Betriebsleitererklärung
  • Kopie des Arbeitsvertrages der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters
  • Nachweis über Qualifikation der Betriebsleiterin/des Betriebsleiters (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung etc.)
  • ggf. Meldebestätigung der Einzugsstelle (Krankenkasse) über die Anmeldung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.