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Handwerkskammer-Verzeichnis: einfache Tätigkeiten - Eintragung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Handwerkskammer führt ein Verzeichnis, in welches Personen einzutragen sind, die in ihrem Bezirk selbstständig eine einfache Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A, die nicht als wesentliche Tätigkeit gilt, ausüben.

Als nicht wesentlich gelten Tätigkeiten, die innerhalb von drei Monaten erlernbar sind oder eine längere Anlernzeit verlangen, jedoch für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind. Weiterhin gelten Tätigkeiten, die nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind, als nicht wesentlich.



  • Nachweis über die bestandene Gesellenprüfung

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.