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Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Eine Grenzfeststellung ist immer dann erforderlich, wenn der Grenzverlauf örtlich unklar ist und/oder Grenzmarken wie z. B. Grenzsteine (Abmarkungen) fehlen.

Konkrete Anlässe für die Beauftragung einer Grenzfeststellung sind in aller Regel

  • der bevorstehende Bau von Gebäuden in Grenznähe bei unklarem Grenzverlauf,
  • die erstmalige Markierung von Grenzpunkten bzw. die Erneuerung zerstörter Abmarkungen oder
  • die geplante Anlage von Einfriedungen bei unklarem Grenzverlauf.

Ist der Grenzverlauf klar und unstrittig und eine Abmarkung nach den amtlichen Unterlagen vorhanden, örtlich jedoch nicht auf den ersten Blick erkennbar, so reicht eventuell schon eine Amtliche Grenzauskunft aus.



Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.