Gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen Erlaubnis
Gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen Erlaubnis
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wer gefährliche Abfälle gewerbsmäßig befördern möchte, bedarf einer Erlaubnis (Beförderungserlaubnis). Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Stelle erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Die Erlaubnispflicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik gilt auch für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Ein Notifizierungsverfahren ersetzt nicht die Beförderungserlaubnis.
Für nicht als gefährlich eingestufte Abfälle ist eine Anzeige der gewerbsmäßigen Beförderung notwendig.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Ein Unternehmen, das ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist und für die jeweilige Tätigkeit zertifiziert ist benötigt keine Erlaubnis. Der zuständigen Stelle ist eine Anzeige für die gewerbsmäßge Beförderung von Abfällen vorzulegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden die Unterlagen gemäß § 9 Abs. 1 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) benötigt.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Auskunft aus dem Gwerbezentralregister
- Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung einschließlich einer Umwelthaftpflichtversicherung
Soweit eine Zwischenlagerung oder eine andere, nicht zum Gebrauch eines Kraftfahrzeugs gehörende Tätigkeit vorgenommen werden soll, zusätzlich:
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung
Erforderliche Unterlagen des Betriebsinhabers, gesetzlichen Vertreters des Betriebsinhabers, vertretungsberechtigte Gesellschafter, Geschäftführer:
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person (auch dessen Vertretung):
- Nachweis der Fachkunde
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 2.1.29 an.
Der Gebührenrahmen dieses Kostentarifs beträgt für die erstmalige Erteilung einer Beförderungserlaubnis 255 € bis 5.050 €.
Die tatsächlich anfallende Gebühr richtet sich nach dem Aufwand und beträgt im Regelfall 300 € - 500 €.