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Gewerbesteuererklärung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Gewerbesteuererklärungen sind bei der zuständigen Stelle einzureichen. Die zuständige Stelle setzt auf der Grundlage der eingereichten Gewerbesteuererklärung einen Gewerbesteuermessbetrag fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen.

Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder haben ein Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungsdaten (ELSTER) an die zuständige Stelle entwickelt.



Rechtsbehelf


Was sollte ich sonst noch wissen?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.