Liste der beratenden Ingenieurinnen/Ingenieure: Eintragung
Liste der beratenden Ingenieurinnen/Ingenieure: Eintragung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin"/"Beratender Ingenieur" ist gesetzlich geschützt. Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure bieten eine eigenverantwortliche und unabhängige Beratung (z. B. in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung) und Sachverständigentätigkeit im Bereich des Ingenieurwesens an.
Möchten Sie diese Berufsbezeichnung führen, müssen Sie sich in die von der zuständigen Stelle geführte Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure eintragen lassen. Mit der Eintragung wird gleichzeitig die Kammer-Mitgliedschaft begründet.
Anträge / Formulare
Den Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure müssen Sie schriftlich oder elektronisch über den einheitlichen Ansprechpartner unter Verwendung der dafür vorgesehenen Vordrucke stellen und bei der Ingenieurkammer einreichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Dokumente benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Nr. 3.1.1 der Gebühren- und Auslagenordnung der zuständigen Stelle an.