Gesellschaftsliste der Architektenkammer Eintragung


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Die Architektenkammer führt neben der Architektenliste auch das Verzeichnis der Berufsgesellschaften (z. B. GmbHs, Partnerschaftsgesellschaften, Aktiengesellschaften), die in ihrem Namen die geschützte Berufsbezeichnung

  • "Architektin" oder "Architekt"
  • "Landschaftsarchitektin" oder "Landschaftsarchitekt"
  • "Innenarchitektin“ oder "Innenarchitekt"
  • "Stadtplanerin“ oder "Stadtplaner"

oder eine Wortverbindung oder ähnliche Bezeichnung mit einer der Berufsbezeichnungen (z.B. Architekturbüro) führen dürfen und einen Sitz in Niedersachsen haben.


Es besteht eine Eintragungspflicht für Gesellschaften, sofern keine Gesellschaftseintragung bei einer zuständigen Stelle eines anderen Bundeslandes existiert. Im Eintragungsverfahren sind diverse Voraussetzungen (z.B. zur Berufshaftpflichtversicherung, zu den Kapitalanteilen) zu erfüllen.

Gesellschaften, die in die Liste der Gesellschaften aufgenommen werden, werden nicht Mitglieder der zuständigen Stelle.



Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Nachweise zu den in § 4b Absatz 1 Nr. 1 - 9 NArchtG genannten Eintragungsvoraussetzungen

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 116.2 an.