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Gesellenprüfung Teil I


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Bei einer Gesellenausbildung mit zweigeteilter Gesellenprüfung (gestreckter Gesellenprüfung) findet die erste Teilprüfung nach teilweise absolvierter Ausbildungszeit mit zeitlichem Abstand zur zweiten Teilprüfung statt. Die klassische Zwischenprüfung entfällt bei dieser Prüfungsform. Teil 1 kann nicht selbständig angefochten und nicht vor Ablegen des Teils 2 eigenständig wiederholt werden.

Für Teil 1 benötigen Sie eine gesonderte Zulassung.

Das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Abschlussprüfung wird dem Prüfling schriftlich mitgeteilt.



Was sollte ich sonst noch wissen?

Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.



Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Prüfung ist für Lehrlinge (Auszubildende) gebührenfrei, da die Gebühren vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden.