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Gemeinnützige Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk: Anmeldung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk (uk) gewährt Beschäftigten des Maler- und Lackiererhandwerks folgende tarifvertragliche Leistungen:

  • Urlaubsentgelt
  • zusätzliches Urlaubsgeld
  • Vortrag bei erstmaliger Teilnahme am Verfahren
  • Ausgleichsbeträge für Fehlzeiten bei
    • Krankheit
    • Mutterschutz
    • Wehrübung
    • schlechter Witterung
    • Weiterbildung
    • Ausübung von Ehrenämtern
    • Kurzarbeit
  • Zahlung in Sonderfällen bei
    • Grundwehrdienst
    • Berufswechsel
    • Auswanderung
    • Rente oder Erwerbsunfähigkeit
    • Wechsel ins Angestelltenverhältnis
    • Tod (Leistung an Erben)
  • Entschädigungszahlungen direkt an Arbeitnehmer

Wenn Sie tarifvertraglich gebundene Unternehmerin oder gebundener Unternehmer im Maler- und Lackiererhandwerk sind, besteht für Sie eine Mitgliedschafts- und Beitragspflicht und Sie müssen Ihr Unternehmen bei der uk anmelden. Außerdem müssen Sie monatlich die Lohndaten Ihrer Beschäftigten melden.

Die uk ist Teil der Kassen im Maler- und Lackiererhandwerk.



Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.