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Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.



Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.