Gehörlosengeld
Gehörlosengeld
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.