BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Futtermittelunternehmen - Registrierung nach Art. 5 VO (EG) Nr. 183/2005


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Alle Futtermittelunternehmen einschließlich Landwirte sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Stelle registrieren zu lassen.



Anträge / Formulare

Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie das Registrierungsformular.



Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zur Zeit wird keine Gebühr erhoben.