Futtermittelunternehmen - Registrierung nach Art. 5 VO (EG) Nr. 183/2005
Futtermittelunternehmen - Registrierung nach Art. 5 VO (EG) Nr. 183/2005
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Alle Futtermittelunternehmen einschließlich Landwirte sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Stelle registrieren zu lassen.
Anträge / Formulare
Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie das Registrierungsformular.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Zur Zeit wird keine Gebühr erhoben.