Futtermittelunternehmen - Registrierung nach Art. 5 VO (EG) Nr. 183/2005


Leistungsbeschreibung


Allgemeine Informationen

Alle Futtermittelunternehmen einschließlich Landwirte sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Stelle registrieren zu lassen.



Anträge / Formulare

Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie das Registrierungsformular.



Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Zur Zeit wird keine Gebühr erhoben.