Futtermittelunternehmen - Zulassung nach Art. 10 VO (EG) Nr. 183/2005
Futtermittelunternehmen - Zulassung nach Art. 10 VO (EG) Nr. 183/2005
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Futtermittelbetriebe nach Artikel 10 der VO (EG) Nr. 183/2005 benötigen eine Zulassung der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.