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Futtermittelunternehmen - Zulassung nach Art. 10 VO (EG) Nr. 183/2005


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Futtermittelbetriebe nach Artikel 10 der VO (EG) Nr. 183/2005 benötigen eine Zulassung der zuständigen Stelle.



Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.