Futtermittelunternehmen - Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen / Verordnungen
Futtermittelunternehmen - Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen / Verordnungen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Allgemeine Informationen
Zusätzlich zur EU-Zulassung / Registrierung ist für den Betrieb eines Futtermittelunternehmens eine Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen bzw. Verordnungen notwendig:
- Erteilung einer Genehmigung nach der Futtermittelverordnung (FuttMV)
- Zulassung nach § 29 i.V.m. § 28 FuttMV (Dekontaminationsbetriebe; Trocknungsbetriebe; Drittlandvertreter)
- Registrierung nach § 31i.V.m § 30 FuttMV (Drittlandvertreter)
Änderungen müssen der zuständigen Stelle mitgeteilt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher Antrag mit Angaben zu Tätigkeiten
- Drittlandvertreter-Erklärung gemäß § 29 FuttMV / § 31 FuttMV
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.