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Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).



  • Angaben zum Produkt mit Deklaration
  • Untersuchungszeugnis
  • Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
  • Angaben zum Exportland und Exportdatum

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.