Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen: Erlaubnis
Führung von Gesundheitsfachberufsbezeichnungen: Erlaubnis
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie möchten Informationen über die Erteilung der Erlaubnisse zur Führung der Berufsbezeichnung in den so genannten Gesundheitsfachberufen erhalten? Dazu zählen neben den klassischen Krankenpflegeberufen und der Geburtshilfe auch die therapeutischen Berufe (z.B.: Masseure und med. Bademeister oder Physiotherapeuten) sowie die Assistenzberufe (z.B.: Medizinisch-technische Assistenten).
Wir informieren über Fragen im Zusammenhang mit:
- der Prüfung von gesundheitlicher Eignung und Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes,
- im Ausland abgeschlossenen Ausbildungen,
- der Ausstellung von Bescheinigungen zur Verwendung im Ausland oder
- Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen
Anträge / Formulare
Anträge sind formlos zu stellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf der folgenden Internetseite:
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Diese sind entsprechend der Gebührenordnung je nach beantragter Leistung unterschiedlich. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf der folgenden Internetseite: