Freiwilliges Soziales Jahr
Freiwilliges Soziales Jahr
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Das FSJ versteht sich als Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber nicht älter als 27 Jahre sind.
Das FSJ als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft bietet neben den klassischen Einsatzfeldern in vielen sozialen Bereichen auch Einsatzmöglichkeiten im Sport, in der Kultur, der Denkmalpflege und seit 2009 auch im Bereich Politik. Drei Träger in Niedersachsen bieten außerdem ein FSJ im Ausland an.
Das FSJ wird in Seminaren und auch in den Einsatzstellen vor Ort pädagogisch begleitet. Freiwillige haben ferner Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld sowie auf Verpflegung und Unterkunft - wo dieses möglich ist - oder auf entsprechende Geldersatzleistungen.
In der Regel wird das FSJ für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Im Rahmen besonderer pädagogischer Konzepte können sich Freiwillige auch bis zu 24 Monaten verpflichten. Die Mindestdauer eines FSJ beträgt sechs Monate.
Anträge / Formulare
Anträge sind formlos direkt an den Träger zu stellen.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Weiter Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 25.01.2013
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen für eine Bewerbung benötigt werden, sollte rechtzeitig bei den Trägern oder Einsatzstellen erfragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.