Fortbildungsprüfung - Zulassung
Fortbildungsprüfung - Zulassung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die durch die berufliche Fortbildung erworben wurden, werden Prüfungen durchgeführt, Grundlage der Prüfungen sind entweder Fortbildungsordnungen des Bundes (§ 53 BBiG / § 42 HwO) oder Prüfungsregelungen der zuständigen Stellen ( § 54 BBiG / § 42a HwO). Sowohl die Fortbildungsordnungen als auch die Fortbildungsprüfungsregelungen definieren die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, Ziel und Inhalt der Prüfung, die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Prüfungsverfahren. Für die Durchführung dieser Prüfungen errichtet die zuständige Stelle (z.B. die jeweilige Kammer) Prüfungsausschüsse.
Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen (meist eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung) erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Prüfungsordnung. Deshalb sollte man bereits vor Beginn eines Weiterbildungslehrganges Kontakt mit dem Referat Prüfungswesen der zuständigen Stelle aufnehmen. In der Regel sind zwecks Zulassung zu Fortbildungsprüfungen ein einschlägiger Berufsausbildungsabschluss und Berufspraxis nachzuweisen.
Anträge / Formulare
Um die Zulassung zur Prüfung zu beantragen und sich für die Prüfung anzumelden, sind Formulare der zuständigen Stelle zu verwenden.
Was sollte ich sonst noch wissen?
Stellt der Prüfling einen Befreiungsantrag, so ist er von der Ablegung einzelner Prüfungsteile zu befreien, wenn er folgende Voraussetzungen erfüllt: Er hat eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen bzw. staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt. Außerdem muss die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung erfolgt sein.
Sofern die Fortbildungsordnung oder eine Regelung der zuständigen Stelle Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, werden ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Die aktuelle Prüfungsgebühr sowie mögliche Gebühren für prüfungsrelevante Formulare (z.B. zur Anmeldung) entnehmen Sie den Gebührentarifen der zuständigen Stelle.