BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Fachkundeprüfung für den gewerbsmäßigen Waffenhandel Durchführung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt, benötigt eine Waffenhandelserlaubnis. Die dafür notwendige Fachkunde kann mittels einer Fachkundeprüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle nachgewiesen werden.



  • Personalausweis
  • den Einzahlungsbeleg für die Gebühren

Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.