Existenzgründung aus besonderer Lebenslage: fachliche Stellungnahme
Existenzgründung aus besonderer Lebenslage: fachliche Stellungnahme
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Werwährend einer Existenzgründung
- Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB 2 bzw.
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB 2
von der Bundesagentur für Arbeit erhalten möchte, benötigt eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Stelle. In dieser werden die Aussichten des Gründungsvorhabens beurteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.