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Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

KMU-Förderprogramm des Landkreises in Zusammenarbeit mit seinen Städten und Gemeinden – eine Erfolgsgeschichte.

 

Im Rahmen der EU-Förderperiode 2007-2013 bestand über das kreiseigene KMU-Förderprogramm erstmalig im Landkreis Harburg die Möglichkeit, betriebliche Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern. Das KMU-Förderprogramm wurde in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden im Landkreis Harburg umgesetzt. Gefördert wurden arbeitsplatzschaffende Investitionen wie Erweiterungen von Betriebsstätten, Betriebsverlagerungen mit Erweiterungen, Existenzgründungen oder der Erwerb von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten. Grundvoraussetzung war die Sicherung und Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen. Die Förderhöhe betrug 15 % der Investitionskosten, max. 50.000 Euro. Der Zuschuss setzte sich zusammen aus 75 % EU-Mittel und jeweils 12,5 % Haushaltsmitteln des Landkreises und der jeweiligen Standortgemeinde, in der das Vorhaben umgesetzt wurde.

 

Mit Auslaufen der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 endete zum 31.12.2013 auch das kreiseigene KMU-Förderprogramm in Zusammenarbeit mit seinen Städten und Gemeinden. Kreisweit wurden seit 2007 insgesamt 96 Unternehmen gefördert, die Gesamtfördermittel in Höhe von knapp 3,7 Mio. Euro erhalten haben. Dadurch wurden mehr als 50 Millionen Euro betriebliche Investitionen im Landkreis Harburg ausgelöst. Insbesondere Kleinunternehmen aus Handwerk, Dienstleistung, Handel und verarbeitendem Gewerbe profitierten von den Zuschüssen. Besonders erfreulich waren die positiven Effekte für den Arbeitsmarkt: Im Rahmen der geförderten Vorhaben wurden insgesamt über 360 neue Arbeitsplätze geschaffen und knapp 1.050 Arbeitsplätze gesichert.

 

Insgesamt handelte es sich bei der KMU-Förderung um ein äußerst erfolgreiches Wirtschaftsförderungsinstrument, das maßgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen und damit zur Schaffung und Sicherung wohnortnaher Arbeitsplätze beigetragen hat.

 

 

HINWEIS FÜR UNTERNEHMEN

 

Derzeit stehen für reine Investitionen von Unternehmen im Landkreis nur die Förderkredite der KfW oder NBank sowie die Landesbürgschaften als Fördermöglichkeiten zur Verfügung.  Das KMU-Förderprogramm ist in der bisher Form (wie oben beschrieben) ausgelaufen, damit gibt es aktuell keine klassische Zuschussförderung für investive Maßnahmen von Unternehmen im Landkreis Harburg. In anderen Schwerpunkten (z.B. Innovationen, Energieeffizienz, Qualifizierung etc.) bestehen allerdings weiterhin zahlreiche Fördermöglichkeiten. Darüber hinaus können sich im Rahmen der neuen Förderperiode 2014-2020 weitere Möglichkeiten ergeben. Bitte nehmen Sie daher in jedem Fall Kontakt zu den Kollegen in der Kreisverwaltung auf, die Sie bei der Suche nach Fördermöglichkeiten gern unterstützen und auch zu anderen Fragen der Wirtschaftsförderung beraten.



Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.