EU-Direktzahlungen für Inhaberinnen/Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe Zuweisung
EU-Direktzahlungen für Inhaberinnen/Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe Zuweisung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die EU-Direktzahlungen sind das wesentliche Resultat der Reform der EU-Agrarpolitik. Sie dienen als Einkommensbeihilfe für Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und sind mit der Erbringung von bestimmten Leistungen für Klima- und Umweltschutz verknüpft.
Die Direktzahlungen werden flächenbezogen und von der Produktion entkoppelt gewährt. Je nach Betriebskonstellation werden neben der Basisprämie die Umverteilungsprämie, die sog. Greeningprämie sowie Prämien für Junglandwirtinnen/Junglandwirte oder für teilnehmende Personen an der Kleinerzeugerregelung gezahlt. Die den antragsstellenden Personen zugewiesenen Zahlungsansprüche bilden die Grundlage für die Zahlungen. Diese können auf Antrag zugewiesen werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Anträge / Formulare
Die aktuelle Antragsformulare können beim Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Diese können beim Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.