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Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer Erteilung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle kann Berufsangehörigen, die wegen hohen Alters oder wegen körperlicher Leiden auf die Rechte aus der Bestellung verzichten und keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben, auf Antrag die Erlaubnis erteilen, weiterhin die Berufsbezeichnung zu führen.



Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.