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Erlaubnis zur Auswandererberatung Erteilung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wer geschäftsmäßig Auskunft über die Aussichten der Auswanderung und über die Lebensverhältnisse im Einwanderungsland, insbesondere über die Arbeits- und Niederlassungsverhältnisse geben möchte oder in diesen Angelegenheiten Rat erteilen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Auch nachträgliche Auflagen sind möglich.

Änderungen zu den im Antrag oder in den Unterlagen gemachten Angaben müssen der zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert mitgeteilt werden.



Was sollte ich sonst noch wissen?
Die zuständige Stelle stellt die Adressen der deutschlandweit vertretenen Auskunfts- und Beratungsstellen für Auswanderer und Auslandstätige bereit.

  • Antrag gem. § 1 Absatz 2 Auswandererberatungserlaubnisverordnung (AuswErlV)
  • Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder im Falle der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates eine gleichwertige Unterlage
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der zuständigen Stelle
  • bei gemeinnützigen Organisationen: wirksamer Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes
  • Unterlagen zur Beurteilung der Sachkunde, aus denen die Qualifikation für die Beratertätigkeit deutlich wird, z. B.:
    • Zeugnisse, Zertifikate und ähnliche Urkunden aus Studium oder Aus- und Fortbildungen