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Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen für Betriebe unter Bergaufsicht: Erteilung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Erfordert die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen, wird dafür eine Erlaubnis benötigt. Zur öffentlichen Sicherheit und zum Schutz körperlicher Unversehrtheit Dritter erfolgt eine Prüfung der Voraussetzungen.

Betriebe, die nicht im Bereich der Bergaufsicht tätig sind, beachten bitte die Leistung "Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen: Erteilung".



Was sollte ich sonst noch wissen?

Der Antrag auf Erlaubnis ist von Ihnen für einzelne Tätigkeiten zu beantragen und die Art der explosionsgefährlichen Stoffe konkret zu beschreiben.



  • Nachweis der Zuverlässigkeit, Sachkunde und persönlichen Eignung

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 29.1.2 an.