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Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertagesstätte Erteilung


Leistungsbeschreibung

Allgemeine Informationen

Eine Kindertagesstätte bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten  Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Wenn Sie eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.



Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.